Ortsgemeinde Niederzissen

Niederzissen

Ortsgemeinde

Geschrieben am 21. März 2024

SITZUNG GEMEINDERAT 13.03.2024

Niederzissen hält weiter am Baugebiet „Oben im Joch fest“
Umweltprüfung nach juristischer Beratung unumgänglich

Viel Geld steht in Niederzissen auf dem Spiel. In das projektierte Baugebiet „Oben im Joch“ sind bereits 700.000 Euro Investitionskosten geflossen. Im Dezember 2021 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, 31 Hektar landwirtschaftliche Fläche in einem Bereich zwischen Rettungswache und Heubachstadion in Bauland zu verwandeln. Als rechtliche Grundlage diente damals der Paragraf 13b des Baugesetzbuches, der es erlaubte, Wohngebiete in Randlagen von Orten auch ohne die sonst vorgeschriebene Umweltprüfung zu planen und zu errichten. Damals wurde der Satzungsbeschluss zwar gefasst, aber nicht öffentlich gemacht.

Mittlerweile ist Paragraf 13b längst Geschichte, das Bundesverwaltungsgericht hat ihn im Juli 2023 als nicht EU-rechtskonform gekippt. Die Unsicherheit, wie es mit vielen Baugebieten weitergehen soll war nicht nur in Niederzissen groß, fehlte es auch einige Zeit nach der Urteilsverkündung nach an verbindlichen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, wie nun weiter zu verfahren sei. Mittlerweile erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmen Bedingung die Heilung und unionsrechtskonforme Beendigung bestimmter Bauvorhaben.

Eine komplizierte Rechtslage voller Fallstricke, bei der es um sehr viel Geld geht. Um sich hier in ihrem Handeln abzusichern, holte die Ortsgemeinde Niederzissen juristischen Rat ein. Nach einer ausführlichen nichtöffentlichen Sitzung beschloss der Rat sein weiteres Vorgehen: Der im Jahr 2021 gefasst Satzungsbeschluss wird aufgehoben, jedoch soll das Baugebiet „Oben im Joch“ in seinem ursprünglich geplanten Zuschnitt doch noch realisiert werden. Hierzu soll eine Umweltprüfung erfolgen, um das neue Verfahren nach geltendem Baurecht abschließen zu können. Bisher wurden bereits zwei Hektar an Ausgleichsflächen geschaffen, ob dies ausreicht, ist nach Aussage von Ortsbürgermeister Rolf Hans derzeit noch ungewiss. Der neue Satzungsbeschluss muss nach erfolgter Prüfung nun bis zum 31. Dezember dieses jahres veröffentlich sein, danach beginnt die übliche einjährige Einspruchsfrist.

Bürgermeister Hans zeigte sich nach der Sitzung zufrieden: „Ich bin froh, dass wir hier einen einstimmigen Beschluss gefasst haben. Das zeigt dass wir bereit sind, noch einmal zu investieren, um die bereits getätigten Investitionen nicht zu verlieren.“